Wohnungsmarkt

Die neuen Wohnungsvergaberichtlinien sind mit 01. Jänner 2019 in Kraft getreten.

Die Vormerkung für eine "Gemeindewohnung" erfolgt durch Antragstellung mit dem Formular „Wohnungserhebungsbogen“, das man in der Stadtgemeinde Imst bzw. über die Homepage erhält.

Einmal monatlich werden alle freien Wohnungen (Nachbesetzung bestehender Objekte oder Neubauten) durch Aushang im Rathaus Imst bzw. auf der Homepage allen  Wohnungswerbern zugänglich gemacht. Jeder Wohnungswerber kann sich innerhalb der gesetzten Frist (Bewerbungsende lt. Aushang) mit dem Formular „Hilfsblatt zum Wohnungserhebungsbogen“ monatlich für bis zu 3 Wohnungen, nach eigener Wahl, bewerben.

Wenn sich mehrere Personen für eine Wohnung bewerben, wird die Zuteilung durch Beschluss des Sozial- und Wohnungsausschusses entschieden. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Umstände.

Voraussetzungen für die Zuteilung einer Gemeindewohnung sind:

  • Hauptwohnsitz in Imst in den vergangenen 5 Jahren
  • oder 15 Jahre gesamt mit Unterbrechungen
  • oder 5 Jahre Berufstätigkeit bei einem in Imst ansässigen Unternehmen
  • und Erfüllung der Wohnbauförderkriterien des Landes Tirol