Förderung Sportvereine

Die Stadtgemeinde Imst fördert Sportvereine für ihre Tätigkeit in Imst. 

Im Rahmen der jährlichen Vergabe der Vereinsförderungen durch die Stadtgemeinde Imst werden ausschließlich eingetragene Vereine berücksichtigt, welche zumindest drei der nachfolgend angeführten Kriterien erfüllen, wobei die Beurteilung der Förderungswürdigkeit letztlich anhand dieser Kriterien im Sinne eines beweglichen Systems vom Sportausschuss der Stadtgemeinde Imst geprüft wird:


  • Vereinssitz in Imst 
  • Name „Imst“ im Vereinsnamen enthalten 
  • eine Teilorganisation (Sektion) mit Stimmrecht im Vorstand hat ihren Sitz in der Stadt Imst
  • ein relevanter Teil der Mitglieder hat den Wohnsitz in Imst
  • die Vereinstätigkeit wird in relevantem Ausmaß im Stadtgebiet von Imst ausgeübt
  • die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen steht Bürgern der Stadtgemeinde Imst offen
  • aktive Teilnahme an Gemeindeveranstaltungen (beispielsweise Aktion Imst sammelt Mist, Stadtfest, für die Allgemeinheit wichtige Veranstaltungen und dergleichen)
  • gemeinnützige Ausrichtung des Vereins, dessen Mitgliedschaft jedem(r) Bürger(in) von Imst zu den gleichen Bedingungen offen steht


Sofern nicht zumindest drei der vorgenannten Kriterien erfüllt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen. Im Übrigen behält sich der Sportausschuss die Einzelprüfung entsprechend den aufgezählten Kriterien vor. 

 

Zuständig